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Septorhinoplastik

Häufig bestehen Nasenatmungsbehinderungen bei Veränderungen der inneren und äußeren Nase. Ein klassisches Beispiel ist die Schiefnase, bei der eine ausschließliche Begradigung der Nasenscheidewand eigentlich gar nicht möglich ist. Auch bei der Spannungsnase, wo innere Strukturen (Nasenklappenregion) so eng aneinander liegen, dass der Nasenatmungswiderstand im Einstrombereich eigentlich zu groß ist, müssen Umstrukturierungen der gesamten inneren und äußeren Nase vorgenommen werden.

Ebenfalls nach länger zurückliegenden knöchernen Nasenverletzungen (gebrochene Nase etc. ) ist eine vollständige Begradigung oft notwendig. Dabei werden neben einer Septumplastik auch die knöchernen Anteile der äußeren Nase (Nasengerüst) bearbeitet (mobilisiert; neu gebrochen etc.) oder Knorpelstrukturen so verändert, dass eine bessere Nasenatmung möglich ist. Diese Eingriffe werden als Septorhinoplastik bezeichnet. Wie bei der einfachen Begradigung der Nasenscheidewand (Septumplastik) wird auch dieser Eingriff häufig kombiniert mit einer Nasenmuschelplastik.

Nach dem Eingriff werden innere Nasenschienen aus Silikon zum Schutz der Schleimhaut eingelegt und fixiert. Sie verbleiben 1 Woche in der Nase. Auf Tamponaden kann fast immer verzichtet werden. Ein äußerer thermoplastischer Kunststoffgips wird für 2 Wochen angelegt. Vor jeder funktionellen Septorhinoplastik wird eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse angefordert, die im Vorfeld abklärt, ob die Operation aus funktionellen Gründen notwendig ist oder nicht.

Kosmetische Veränderungen an der Nase werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Ästhetische- und funktionelle Septorhinoplastiken lassen sich aber miteinander kombinieren. Der stationäre Aufenthalt nach einer funktionellen Septorhinoplastik beträgt in aller Regel 3 Tage. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für 2-3 Wochen ausgestellt.